Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Vermietung der Wandschleifmaschine ROKAMAT Chameleon samt Zubehör durch Fedor Woop, FEW Vermietung, Im Winkel 1, 29364 Langlingen („wir“), an Verbraucher und Unternehmer („Mieter“).
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
§ 2 Anfrage und Vertragsschluss
(1) Die Anfrage über unsere Website ist unverbindlich und noch kein Vertragsangebot. Der angefragte Zeitraum wird bis zu unserer Entscheidung vorgemerkt.
(2) Nach Prüfung stimmen wir Mietzeitraum, Übergabe oder Versand, Mietpreis und Kaution persönlich mit Ihnen ab. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Miete ausdrücklich per E-Mail oder telefonisch bestätigen. Die Bestätigung mit den Vertragsdaten, diesen Bedingungen und der Widerrufsbelehrung erhalten Sie in jedem Fall per E-Mail.
(3) Lehnen wir eine Anfrage ab oder bestätigen wir sie nicht bis zum Beginn des angefragten Zeitraums, kommt kein Vertrag zustande.
§ 3 Mietpreis
(1) Es gilt der in unserer Bestätigung genannte Mietpreis. Grundlage ist der Tagespreis von 80 € mit den auf der Website genannten Rabatten für längere Mietdauern beziehungsweise der Pauschalpreis von 150 € für die Miete von Freitag bis Sonntag.
(2) Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(3) Der Hinversand innerhalb Deutschlands ist bei einer Mietdauer ab 3 Tagen kostenlos. Die Kosten der Rücksendung trägt der Mieter (§ 7).
§ 4 Kaution und Zahlung
(1) Vor Mietbeginn ist eine Kaution von 250 € per Überweisung oder PayPal zu zahlen. Die Maschine wird erst nach Eingang der Kaution übergeben oder versandt.
(2) Den Mietpreis stellen wir nach Ende der Mietzeit in Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb einer Woche nach ihrem Versand per Überweisung oder PayPal zu bezahlen.
(3) Zur Kaution im Einzelnen siehe § 9.
§ 5 Übergabe, Zustand und Einweisung
(1) Bei Abholung erfolgt die Übergabe in Langlingen zum vereinbarten Termin. Dabei erklären wir die grundlegende Bedienung. Bei Versand übergeben wir die Maschine dem Versanddienstleister so, dass sie spätestens zu Mietbeginn ankommen soll.
(2) Vor jeder Übergabe und nach jeder Rückgabe prüfen wir die Maschine und das Zubehör auf Zustand und Vollständigkeit und halten das Ergebnis in einem Protokoll mit Fotos fest. Bei Abholung können Sie bei der Prüfung dabei sein. Bei Versand erhalten Sie das Übergabeprotokoll vor Mietbeginn in Textform.
(3) Bitte prüfen Sie die Sendung bei Ankunft und melden Sie sichtbare Transportschäden oder fehlendes Zubehör möglichst sofort, spätestens vor der ersten Nutzung. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
§ 6 Mietzeit, Rückgabe und verspätete Rückgabe
(1) Die Mietzeit umfasst die vereinbarten Kalendertage einschließlich des ersten und des letzten Miettags.
(2) Rechtzeitige Rückgabe – wann die Mietberechnung endet:
a) Bei Abholung ist die Maschine am letzten Miettag zum vereinbarten Termin in Langlingen zurückzugeben.
b) Bei Versand ist die Rücksendung rechtzeitig, wenn Sie das Paket spätestens am ersten Werktag nach dem letzten Miettag beim Versanddienstleister einliefern. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Ort der Einlieferung. Maßgeblich ist der Einlieferungsbeleg des Versanddienstleisters.
c) Braucht die Sendung nach rechtzeitiger Einlieferung länger, wird dafür kein zusätzlicher Miettag berechnet.
(3) Verspätete Rückgabe: Wird die Maschine später zurückgegeben (Abs. 2 a) oder später eingeliefert (Abs. 2 b), berechnen wir für jeden zusätzlichen Kalendertag bis einschließlich des Tages der tatsächlichen Rückgabe beziehungsweise Einlieferung 80 €. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Verlängerung: Eine Verlängerung ist vor Ende der Mietzeit nach Absprache möglich, wenn die Maschine im Anschluss frei ist. Für eine vorab vereinbarte Verlängerung gilt der Preis aus unserem individuell bestätigten Angebot, nicht Abs. 3.
(5) Zustandsprüfung nach Ankunft: Unabhängig von der Fristberechnung nach Abs. 2 gilt die Maschine für die Prüfung von Zustand und Vollständigkeit erst als zurückgegeben, wenn sie bei uns eintrifft. Wir prüfen sie unverzüglich nach Ankunft nach § 5 Abs. 2.
Beispiel: Letzter Miettag ist ein Mittwoch, eingeliefert werden muss also spätestens am Donnerstag. Liefern Sie erst am Samstag ein, berechnen wir Freitag und Samstag, also 160 €. Liefern Sie am Donnerstag ein und kommt das Paket erst am Montag bei uns an, berechnen wir nichts zusätzlich. Den Zustand prüfen wir dann am Montag nach Ankunft.
§ 7 Versand und Versicherung
(1) Den Hinversand beauftragen und bezahlen wir. Den Rückversand beauftragen und bezahlen Sie, und zwar an die Rücksendeadresse, die wir Ihnen mitteilen.
(2) Beide Sendungen müssen mit Sendungsverfolgung und einer Transportversicherung über mindestens 1.800 € aufgegeben werden. Das ist der Wert der Maschine samt dem mitvermieteten Zubehör. Der Betrag legt nur die Mindesthöhe der Transportversicherung fest. Er ist weder eine Haftungsgrenze noch ein pauschaler Ersatzbetrag. Für den Rückversand verwenden Sie bitte den mitgelieferten Transportkoffer und die Originalverpackung.
(3) Wer eine Sendung beauftragt hat, meldet Verlust oder Transportschaden dem Versanddienstleister beziehungsweise der Versicherung. Die andere Partei unterstützt dabei, insbesondere mit Fotos, Protokollen und Belegen.
(4) Verlust oder Beschädigung auf dem Hinversand gehen nicht zu Ihren Lasten.
(5) Geht die Maschine oder Zubehör auf dem Rückversand verloren oder wird beschädigt, obwohl Sie die Sendung nach Abs. 2 ordnungsgemäß verpackt und versichert eingeliefert haben, haften Sie dafür nur, wenn Sie den Verlust oder Schaden zu vertreten haben. Ihre Ansprüche gegen den Versanddienstleister und aus der Transportversicherung treten Sie in diesem Fall an uns ab; wir nehmen die Abtretung an.
(6) Haftungsgrenzen und Bedingungen des Versanddienstleisters und der Versicherung bleiben unberührt. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern und eine zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
§ 8 Pflichten des Mieters, Schäden und fehlendes Zubehör
(1) Sie behandeln die Maschine sorgfältig, nutzen sie nur bestimmungsgemäß nach Einweisung und Bedienungsanleitung und überlassen sie Dritten nur mit unserer Zustimmung. Störungen und Schäden melden Sie uns unverzüglich.
(2) Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch berechnen wir nicht.
(3) Für Schäden und fehlendes Zubehör während der Mietzeit haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften, also wenn Sie den Schaden zu vertreten haben. Zur Feststellung dienen insbesondere das Übergabe- und das Rückgabeprotokoll; der Nachweis eines anderen Zustands bleibt möglich.
(4) Wir benennen jeden Schaden konkret mit Fotos und beziffern ihn nachvollziehbar, zum Beispiel durch Reparaturrechnung, Kostenvoranschlag oder Wiederbeschaffungspreis, bei älteren Teilen abzüglich eines angemessenen Abzugs „neu für alt“.
§ 9 Kaution
(1) Die Kaution sichert unsere Ansprüche aus dem Mietvertrag.
(2) Nach ordnungsgemäßer Rückgabe zahlen wir die Kaution innerhalb einer Woche ab Eintreffen der Maschine bei uns zurück, auf dem Weg, auf dem sie gezahlt wurde, und informieren Sie per E-Mail oder Telefon.
(3) Stellen wir bei der Prüfung einen Schaden oder fehlendes Zubehör fest, teilen wir Ihnen dies innerhalb dieser Woche mit Begründung und Fotos in Textform mit. Wir behalten nur den Betrag ein, der dem festgestellten Schaden voraussichtlich entspricht, und zahlen den übrigen Betrag fristgerecht zurück. Sobald der Schaden beziffert ist, rechnen wir unverzüglich ab und erstatten einen verbleibenden Rest.
(4) Mit fälligen und unbestrittenen Forderungen aus dem Mietvertrag, etwa der Miete nach § 4 Abs. 2 oder Beträgen nach § 6 Abs. 3, dürfen wir gegen die Kaution aufrechnen. Darüber informieren wir Sie in der Abrechnung.
§ 10 Mängel und Haftung des Vermieters
(1) Funktioniert die Maschine nicht ordnungsgemäß, melden Sie uns das bitte sofort. Wir sorgen nach Möglichkeit für Abhilfe. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere zur Minderung, bleiben unberührt.
(2) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, soweit wir eine Garantie übernommen haben, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Stornierung durch den Mieter
(1) Sie können eine von uns bestätigte Miete vor Mietbeginn stornieren. Bitte teilen Sie uns die Stornierung in Textform mit, zum Beispiel per E-Mail. Maßgeblich ist der Tag, an dem sie bei uns eingeht.
(2) Bis 14 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bei einer Stornierung 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn berechnen wir 25 %, bei 6 bis 3 Tagen 50 % und bei weniger als 3 Tagen 80 % des Mietpreises als Stornokosten.
(3) Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 12) bleibt unberührt. Ein wirksamer Widerruf löst keine Stornokosten aus.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe unserer Widerrufsbelehrung zu. Die Belehrung und das Muster-Widerrufsformular erhalten Sie mit der Vertragsbestätigung per E-Mail.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz (Langlingen). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: Oktober 2026
